Streit schlichten
- 16225 Eberswalde
Wie kann ich mich einbringen?
Wer Interesse an der Ausübung eines Ehrenamtes als Schiedsperson hat, kann sich ab sofort bei der Stadt Eberswalde melden. Gesucht werden engagierte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Eberswalde und das 25. Lebensjahr vollendet haben. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Ehrenamtliche Schiedspersonen führen bereits seit ca. 30 Jahren in den Schiedsstellen der Stadt Eberswalde Schlichtungsverfahren in streitigen Zivilrechtsangelegenheiten und Sühneverfahren zur außergerichtlichen Erledigung von Strafsachen durch.
Die neue Amtsperiode für die Schiedsstelle II (Ortsteile Eberswalde 1 und Eberswalde 2, Tornow, Sommerfelde, Spechthausen) soll nach dem Besetzungsverfahren sofort beginnen und endet nach fünf Jahren. Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend von der Direktorin des Amtsgerichts Eberswalde in ihr Amt berufen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bis zum 30. April 2026 schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Stadt Eberswalde zu bewerben.
Weitere Informationen unter: https://www.eberswalde.de/aktuelles/ehrenamtlicher-streitschlichter-m-w-d-gesucht
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